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| Ausschreibungen |
Ausschreibung |
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| Veranstalter: | Deutscher Segler-Verband |
| Durchführung: | Studentische Seglergemeinschaft Tübingen Studentische Seglergemeinschaft Stuttgart |
| Wettfahrtleiter: | Jürgen Graf, StSG Stuttgart |
| Obmann des Schiedsgerichtes: | Willii Gohl, StSG Tübingen |
| Revier und Bahn(en): | Bodensee vor Langenargen
und Kressbronn, |
| Wettfahrttage: | 20. Mai bis 23. Mai 2004 |
| Wettfahrtanzahl: | Es sind gemäß MO 8.1. sechs Wettfahrten vorgesehen. |
| Ankündigungssignal zur ersten Wettfahrt: |
nicht vor 12.00 Uhr am 20. Mai 2004 |
| Letzte Startmöglichkeit: | 15.00 Uhr am 23. Mai 2004 |
| Höchstteilnehmerzahl: | keine Beschränkung |
| Kontrollvermessung: | ab 19. Mai 2004, ab 15.00 Uhr |
| Es werden keine Erstvermessungen durchgeführt. |
| Allgemeine Regeln und Auszug aus den Segelanweisungen |
| 1. | Die Deutsche Meisterschaft wird nach folgenden Regeln ausgesegelt: |
| - Wettfahrtregeln (WR) der ISAF, neueste Ausgabe | |
| - Ordnungsvorschriften Regattasegeln des DSV, neueste Ausgabe | |
| - Ausschreibung und Segelanweisungen | |
| - Vom DSV bzw. der ISAF anerkannten Klassenvorschriften | |
| 2. | Gültige Messbriefe oder bestätigte Kopien müssen in Ergänzung zu Regel 78 WR zur Verfügung der Wettfahrtleitung gehalten werden. Teilnehmende Boote müssen den Forderungen des Anhangs G der WR entsprechen. |
| 3. | Ergänzung gemäß WR: |
a) |
In Ergänzung zu den WR - Regel 46 - muss bei Regatten der für die Führung eines Bootes Verantwortliche entweder einen gültigen DSV-Führerschein, Jüngstensegelschein, Sportsegelschein oder einen für das Fahrtgebiet vorgeschriebenen oder empfohlenen amtlichen, auch vom DSV im Auftrage des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen ausgestellten und gültigen Führerschein besitzen. Von ausländischen Teilnehmern wird der entsprechende, in ihrem Landesverband gültige Befähigungsnachweis gefordert. |
b) |
Die Mannschaft muss die Zulassungsregeln der ISAF gemäß WR, Anhang 2 erfüllen. Bei ausländischen Seglern/Seglerinnen ist die Mitgliedschaft in einem der ISAF angehörenden Verein durch dessen Bestätigung auf der Meldung nachzuweisen. |
c) |
Der Veranstalter und der mit der Durchführung beauftragte Verein haften nur in dem im Meldeformular dargelegten und anerkannten Umfang. |
d) |
Jeder Schiffsführer/ jede Schiffsführerin ist für die richtige seemännische Führung seines/ihres Bootes in jeder Hinsicht selbst verantwortlich. |
e) |
Alle Segler/Seglerinnen müssen Schwimmwesten, nach Möglichkeit in den Farben gelb oder orange, während der Regatta bei sich führen. Der Wettfahrtausschuss behält sich vor, ihm ungeeignet erscheinende Schwimmwesten zu verbieten. |
f) |
Jedes Boot muss ergänzend zu der in ihren Klassenvorschriften vorgesehenen Sicherheitsausrüstung eine Schleppleine von mindestens 15 m Länge und ausreichender Stärke an Bord haben, um mehrere Boote schleppen zu können. |
g) |
Die Wettfahrtleitung behält sich das Recht vor, Programmänderungen vorzunehmen. Sie werden am Schwarzen Brett beim Regattabüro bis spätestens um 19.00 Uhr bekannt gegeben. Sie gelten ab dem folgenden Tag. |
h) |
Für jedes Boot muss eine Haftpflichtversicherung für Regatten vorhanden sein. Der Nachweis ist auf Verlangen dem durchführenden Verein vorzulegen. |
| 4. | Meldestelle |
Die Meldung ist zu richten an: Studentische Seglergemeinschaften Stuttgart und Tübingen Meldungen per eMail sind möglich. |
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| 5. | Meldeschluss |
| Der Meldeschluss ist der 04. Mai 2004; es gilt das Datum des Eingangs bei der Meldestelle. | |
| 6. | Meldegeld |
| Das Meldegeld beträgt Euro 70,- pro Boot und ist bis
zum 04. Mai 2004 (Meldeschluss) auf das Konto 1 808 335 bei der Kreissparkasse Tübingen (BLZ 641 500 20) zu zahlen. Eine angenommene Meldung wird erst durch Zahlung des Meldegeldes gültig. Nur bei Ablehnung der Meldung wird das Meldegeld zurückerstattet. |
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| 7. | Wertung (Punktsystem) |
| Die Deutsche Meisterschaft wird nach dem Low-Point-System gemäß WR, Anhang A gewertet. Die Zahl der Streicher richtet sich nach MO 10. Deutscher Meister bzw. Deutsche Meisterin des DSV ist die punktbeste Mannschaft. | |
| 8. | Preise |
| Preise für die Deutsche Meisterschaft gibt der DSV für
den/die Sieger/in, sowie für den 2. und 3. Platz. Ehrenurkunden werden
vom DSV für die 1. bis 6. Plätze gegeben. Die siegreiche Mannschaft
trägt den Titel:
"Deutscher Meister/Deutsche Meisterin der Contender-Klasse 2004" Weitere Preise werden von den durchführenden Vereinen vergeben. |
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| 9. | Segelanweisungen |
| Die Segelanweisungen können von jedem Teilnehmer spätestens ab 19. Mai 2004, 15.00 Uhr im Regattabüro Marina UltraMarin (Kressbronn-Gohren) in Empfang genommen werden. Es ist beabsichtigt, sie vorab auf der Website der Meisterschaft www.idm-contender.com zu veröffentlichen. Bei Veröffentlichung eines englischen Textes der Segelanweisungen, ist im Zweifelsfall der deutsche Text maßgebend. | |
| 10. | Unterkunft |
| Quartierwünsche sind zu entrichten an: Die Meldeanschrift oder die Gemeindeverwaltungen von Langenargen und Kressbronn. Weitere Unterkunftsmöglichkeiten werden auf der Website veröffentlicht. Es besteht die Möglichkeit mit Wohnwagen/Wohnmobilen/Zelten innerhalb der Marina, bzw. auf dem angrenzenden Campingplatz zu übernachten. |
| Webmaster | Stand:
09.12.2003
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